Die den Schülerinnen und Schülern zu vermittelnden Kompetenzen sind in den so genannten Kerncurricula festgelegt. Hier wird verbindlich festgeschrieben, welche prozessbezogenen und inhaltsbezogenen Kompetenzen am Ende des jeweiligen Doppeljahrgangs (5/6, 7/8, 9/10, 11/12) bei den Schülerinnen und Schülern vorhanden sein müssten. Die Kompetenzen werden in einzelne Kompetenzbereiche wie folgt unterteilt:
Prozessbezogene Kompetenzen
Inhaltsbezogene Kompetenzen (5-10)
Inhaltsbezogene Kompetenzen (11-12)
Jede von den Schülerinnen und Schülern erwartete Kompetenz wird tabellarisch je einem dieser Kompetenzbereiche zugeordnet.
Zusätzlich zum Kerncurriculum gibt das Niedersächsische Kultusministerium in jedem Jahr "Hinweise zum Abitur", die Änderungen und Ergänzungen enthalten.
Die vollständigen Erlasse finden sich hier: